Atomwaffen abrüsten - in Deutschland anfangen!
Appell an die neu gewählte Bundesregierung
Solange Atomwaffen existieren, kann weder ihre Weiterverbreitung noch ein absichtlicher oder versehentlicher Einsatz wirksam verhindert wer-den. Ein deutscher Beitrag für eine atomwaf-fenfreie Welt ist daher von höchster Bedeutung.
Ich fordere die Bundesregierung auf, den lang-dauernden Verstoß gegen das Völkerrecht zu be-enden und
>> als ersten Schritt in die atomwaffenfreie Welt umgehend die Bereitstellung deutscher Piloten und Flugzeuge für einen möglichen Atomwaffen-einsatz zurückzunehmen;
>> die politische Mitwirkung an der Planung eines möglichen Atomwaffeneinsatzes der NATO zu beenden;
>> den endgültigen und vollständigen Abzug sämtlicher US-Atomwaffen aus Ramstein und Büchel zu veranlassen;
>> gemäß den Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag Initiativen zur vollständigen Abrüstung sämtlicher Atomwaffen zu ergreifen und die Aufnahme von Verhandlungen über ein generelles Verbot von Atomwaffen zu fördern.
Erklärung zum Appell
Atomwaffen abrüsten - in Deutschland anfangen!
Noch immer US-Atomwaffen in Deutschland.
Deutschland ist mehr als 15 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges immer noch nicht atomwaffenfrei. Eine überzeugende Studie vom Winter 2004/5 zeigt auf, das die USA noch 480 Atomsprengköpfe in Europa einsatzbereit halten, 150 davon in Deutschland auf dem Fliegerhorst Büchel bzw. auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein.* 60 dieser Waffen, von denen jede bis zur 6-fachen Sprengkraft der Hiroshima-Bombe hat, würden im Kriegsfall von deut-schen Bundeswehrpiloten mit deutschen Tornado-Jets ins Ziel gebracht. Die technische und politische Beteiligung des Nicht-Atomwaffenstaates Deutschland an der nuklearen Strategie- und Einsatzplanung der NATO wird als "nukleare Teilhabe" bezeichnet.
Nukleare Teilhabe ist völkerrechtswidrig
Die Bundesrepublik Deutschland hat - wie fast alle anderen Staaten der Welt - freiwillig auf Atomwaffen verzichtet. Seit dem Beitritt zum nuklearen Nichtver-breitungsvertrag (NVV, auch Atomwaffensperrvertrag genannt) im Mai 1975 ist Deutschland wie jeder Nicht-Atomwaffenstaat verpflichtet, "Kernwaffen und sons-tige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem un-mittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernspreng-körper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen" (Art. II NVV). Im so genannten 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 hat Deutschland den völkerrechtlich wirksamen Verzicht "auf die Herstellung und den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie auf die Verfügungsgewalt über sie" bekräftigt und erklärt, "dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird". Daraus folgt, dass die nukleare Teilhabe Deutschlands, durch die im Kriegsfall deutsche Soldaten die Verfügungsgewalt über Atomwaffen erhalten, dem Völkerrecht widerspricht.
Vorrang für Abrüstung und die atomwaffenfreie Welt
Viel ist zur Zeit von den Gefahren der Weiterverbreitung von Atomwaffen in Länder wie Nordkorea oder den Iran zu hören. In diesem Punkt ist Deutschland sehr engagiert, durch Geheimdiplomatie mit Nordkorea ebenso wie bei den Gesprächen der "EU-3" mit Iran. Das ist löblich - aber nicht genug. Glaubwürdig sind solche Initiativen nur dann, wenn Deutschland selbst seine völkerrechtlichen Vertragsverpflichtungen einhält. Deshalb ist die Bundesregierung gefordert, in einer friedenspolitischen Koalition der Willigen Initiativen zur vollständigen Ab-rüstung sämtlicher Atomwaffen zu ergreifen und erfolgreiche Verhandlungen über ein generelles Verbot von Atomwaffen zu fördern. Dazu ist Deutschland durch Artikel VI des NVV auch völkerrechtlich verpflichtet. Als ersten Schritt in die atomwaffenfreie Welt muss Deutschland umgehend den Abzug sämtlicher US-Atomwaffen von deutschem Boden veranlassen und die nukleare Teilhabe beenden.
· Laut Spiegel vom 4. Juni 2005 wurden die 130 in Ramstein gelagerten Waffen für die Dauer der Erweiterungsarbeiten am Flugplatz Ramstein vorübergehend in die USA verbracht. Eine Bestätigung dieser Information ist von der Bundes-regierung auf Grund der Geheimhaltung genau so wenig zu erhalten wie für alle übrigen genannten Zahlen.
Quelle: www.atomwaffenfrei.de
Solange Atomwaffen existieren, kann weder ihre Weiterverbreitung noch ein absichtlicher oder versehentlicher Einsatz wirksam verhindert wer-den. Ein deutscher Beitrag für eine atomwaf-fenfreie Welt ist daher von höchster Bedeutung.
Ich fordere die Bundesregierung auf, den lang-dauernden Verstoß gegen das Völkerrecht zu be-enden und
>> als ersten Schritt in die atomwaffenfreie Welt umgehend die Bereitstellung deutscher Piloten und Flugzeuge für einen möglichen Atomwaffen-einsatz zurückzunehmen;
>> die politische Mitwirkung an der Planung eines möglichen Atomwaffeneinsatzes der NATO zu beenden;
>> den endgültigen und vollständigen Abzug sämtlicher US-Atomwaffen aus Ramstein und Büchel zu veranlassen;
>> gemäß den Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag Initiativen zur vollständigen Abrüstung sämtlicher Atomwaffen zu ergreifen und die Aufnahme von Verhandlungen über ein generelles Verbot von Atomwaffen zu fördern.
Erklärung zum Appell
Atomwaffen abrüsten - in Deutschland anfangen!
Noch immer US-Atomwaffen in Deutschland.
Deutschland ist mehr als 15 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges immer noch nicht atomwaffenfrei. Eine überzeugende Studie vom Winter 2004/5 zeigt auf, das die USA noch 480 Atomsprengköpfe in Europa einsatzbereit halten, 150 davon in Deutschland auf dem Fliegerhorst Büchel bzw. auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein.* 60 dieser Waffen, von denen jede bis zur 6-fachen Sprengkraft der Hiroshima-Bombe hat, würden im Kriegsfall von deut-schen Bundeswehrpiloten mit deutschen Tornado-Jets ins Ziel gebracht. Die technische und politische Beteiligung des Nicht-Atomwaffenstaates Deutschland an der nuklearen Strategie- und Einsatzplanung der NATO wird als "nukleare Teilhabe" bezeichnet.
Nukleare Teilhabe ist völkerrechtswidrig
Die Bundesrepublik Deutschland hat - wie fast alle anderen Staaten der Welt - freiwillig auf Atomwaffen verzichtet. Seit dem Beitritt zum nuklearen Nichtver-breitungsvertrag (NVV, auch Atomwaffensperrvertrag genannt) im Mai 1975 ist Deutschland wie jeder Nicht-Atomwaffenstaat verpflichtet, "Kernwaffen und sons-tige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem un-mittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernspreng-körper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen" (Art. II NVV). Im so genannten 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 hat Deutschland den völkerrechtlich wirksamen Verzicht "auf die Herstellung und den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie auf die Verfügungsgewalt über sie" bekräftigt und erklärt, "dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird". Daraus folgt, dass die nukleare Teilhabe Deutschlands, durch die im Kriegsfall deutsche Soldaten die Verfügungsgewalt über Atomwaffen erhalten, dem Völkerrecht widerspricht.
Vorrang für Abrüstung und die atomwaffenfreie Welt
Viel ist zur Zeit von den Gefahren der Weiterverbreitung von Atomwaffen in Länder wie Nordkorea oder den Iran zu hören. In diesem Punkt ist Deutschland sehr engagiert, durch Geheimdiplomatie mit Nordkorea ebenso wie bei den Gesprächen der "EU-3" mit Iran. Das ist löblich - aber nicht genug. Glaubwürdig sind solche Initiativen nur dann, wenn Deutschland selbst seine völkerrechtlichen Vertragsverpflichtungen einhält. Deshalb ist die Bundesregierung gefordert, in einer friedenspolitischen Koalition der Willigen Initiativen zur vollständigen Ab-rüstung sämtlicher Atomwaffen zu ergreifen und erfolgreiche Verhandlungen über ein generelles Verbot von Atomwaffen zu fördern. Dazu ist Deutschland durch Artikel VI des NVV auch völkerrechtlich verpflichtet. Als ersten Schritt in die atomwaffenfreie Welt muss Deutschland umgehend den Abzug sämtlicher US-Atomwaffen von deutschem Boden veranlassen und die nukleare Teilhabe beenden.
· Laut Spiegel vom 4. Juni 2005 wurden die 130 in Ramstein gelagerten Waffen für die Dauer der Erweiterungsarbeiten am Flugplatz Ramstein vorübergehend in die USA verbracht. Eine Bestätigung dieser Information ist von der Bundes-regierung auf Grund der Geheimhaltung genau so wenig zu erhalten wie für alle übrigen genannten Zahlen.
Quelle: www.atomwaffenfrei.de
erstellt von Frila - 22.09.2005
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