Mittwoch, 14. September 2005

Kein Mut zur Klarheit

Erklärung zur irreführenden Wahlwerbung der SPD mit dem Begriff Frieden

„Wir stehen für den Mut zum Frieden“ wirbt die SPD auf großflächigen Werbe-plakaten. „Wer Frieden will, muss standhaft bleiben“ verkündigt derselbe Gerhard Schröder, der sich zuvor noch selbst für die erfolgreiche „Enttabui-sierung des Militärischen“ rühmte.

Die Friedensbewegung protestiert entschieden gegen diese irreführende Wahl-werbung. Sie stellt nicht nur eine Verhöhnung der Wähler, sondern vor allem der Opfer der Kriegspolitik der SPD-Grünen-Regierung dar.

Sollen wir vergessen, dass Schröder und Fischer Deutschland in den ersten Krieg seit Ende des Zweiten Weltkrieges führten? Der Überfall Jugoslawiens war ein unprovozierter Angriffskrieg und somit wie jede völkerrechtswidrige Aggression nach internationalem Recht ein Verbrechen.

Sollen wir vergessen, dass Schröder dem US-Präsidenten nach dem 11. September 2001 die bedingungslose Unterstützung in dessen „Krieg gegen den Terror“ zusagte, statt auf kriminalistische Aufklärung der Tat und rechtstaatliche Strafverfolgung zu drängen, und tolerieren, dass die Abgeordneten von SPD und Grüne den Einsatz deutscher Besatzungstruppen in Afghanistan mittragen?

Sollen wir vergessen, dass die Ablehnung des Krieges gegen den Irak – der von Unterstützern der SPD so gerne hervorgehoben wird –letztlich nur verbal und auf dem diplomatischen Parkett erfolgte, Deutschland faktisch aber mit 4.600 Soldaten das viertgrößte Kontingent für den Krieg bereitstellte – zwar nicht im Irak, aber als Ersatz für aus Deutschland und Afghanistan an den Golf verlegte US-Soldaten?
Und sollen wir tolerieren, dass bis heute 80% des Nachschubs an Waffen, Munition und Verpflegung in den Irak über Flug- und Seehäfen in Deutschland abgewickelt wird?

Sollen wir ignorieren, dass die SPD-Grünen Regierung die Umwandlung der Bundeswehr zur Interventionsarmee forcieren, um, wie es Militärminister Struck salopp ausdrückte, deutsche Interessen auch am Hindukusch verteidigen zu können?

Frieden hat in Deutschland glücklicherweise noch einen hohen Stellenwert – wir wenden uns daher entschieden dagegen, dass dies von SPD und Grüne zu Werbezwecken missbraucht wird. Schließlich haben diese beiden Parteien in den sieben Jahren ihrer Regierungszeit geschafft, was die Kohlregierung erst vorsichtig begann: nach gut 50 Jahren Zurückhaltung Krieg wieder zum gewöhnlichen Mittel deutscher Außenpolitik zu machen.

Wenn SPD und Grüne meinen, eine solche Politik rechtfertigen zu können, so sollen sie dies tun, aber nicht Krieg „Frieden“ und Militarisierung „Sicherheits-politik“ nennen.

Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg
DGB-Arbeitskreis Frieden und Entwicklung Rhein-Neckar

Leipzig wird Drehscheibe für Material für NATO- und EU-Eingreif-truppen

Külow und Pflüger kritisieren Militärpläne für Flughafen scharf

IMI-Standpunkt 2005/055

Nach unseren gestrigen Gesprächen mit dem Geschäftsführer der Flughafen Leipzig/Halle GmbH Eric Malitzke auf der einen und Vertretern der IG Nachtflugverbot auf der anderen Seite sehen wir uns in der Auffassung bestätigt, dass nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schatten der DHL-Ansiedlung der Flughafen Leipzig/Halle zu einem zentralen Umschlagplatz für NATO-Großraumtransporte ausgebaut wird.

Offenkundig stehen die Vertragsverhandlungen mit einem zivilen Anbieter für die bevorstehende Stationierung von bis zu sechs Flugzeugen des größten und zugleich eines der lautesten Transportflugzeuge der Welt vom Typ Antonow 124-100 (Traglast 120-150 Tonnen) unmittelbar vor dem Abschluss.

Diese Ansiedlung der Großraumflugzeuge und ihre künftige Nutzung muss im Kontext von militärischen Luftransportplanungen ("Strategische Lufttransport-kapazität") eingeordnet werden, die bereits im Jahr 2000 begannen. Laut Auf-gabenstellung sollen dabei EU- und NATO-Truppen weltweit interventionsfähig und z.B. schwere Kriegswaffen über große Entfernungen transportiert werden. Innerhalb der EU und der NATO ist Deutschland auf eigenen Wunsch zuständig für diesen Bereich der Strategischen Lufttransportkapazität.

Vor diesem Hintergrund mausert sich der Leipziger Flughafen zu einem der bedeutendsten europäischen Umschlagplätze für Großwaffen und damit zur NATO-Drehscheibe für künftige Kriege.

Neben dem bedrohlichen militärischen Aspekt stellt insbesondere für die Bevölkerung vor Ort die enorme Lärmbelastung durch die Antonows eine zusätzliche Belastung dar, zumal im Planfeststellungsverfahren niemals von diesem Flugzeugtyp die Rede war. Wir werden daher nicht nur weiteren Wider-stand gegen die geplante militärische Nutzung des Flughafens organisieren, sondern zugleich die IG Nachtflugverbot substantiell in ihren Bemühungen unterstützen, die Lebensqualität der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.

Dr. Volker Külow, Mitglied des Sächsischen Landtages, Stadtrat der Stadt Leipzig

Tobias Pflüger, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und des Unterausschusses Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments, Vorstand der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.

Tobias Pflüger / Volker Külow
Informationsstelle Militarisierung

"Der militärische Arm lernt greifen"

Eine Bilanz der rot-grünen Außen- und Verteidigungspolitik

Am Ende der zweiten Legislaturperiode überschreibt die rot-grüne Bundes-regierung die Bilanz ihrer siebenjährigen Regierungstätigkeit mit den Worten "Meilensteine der Reformpolitik". Unter den Stichworten "Friedensmission" und "Friedenssicherung" werden hierbei auch die Auslandseinsätze der Bundeswehr seit 1998 aufgeführt. Was dabei als "friedenssichernde Maßnahmen" in die Geschichte eingehen soll, lohnt in jedem Fall einer genaueren Betrachtung und bedarf in vielen Punkten der kritischen Ergänzung, um die in der "Reform-Bilanz" klaffenden Lücken zu schließen.

Beispielsweise findet dort keine Erwähnung, dass die militärischen und paramili-tärischen Auslandsaktivitäten in den letzten Jahren einen der höchsten Personal-stände seit 1945 beanspruchen: Aktuell befinden sich insgesamt 6.601 Bundeswehrsoldaten und mehrere hundert Polizeikräfte in 32 Staaten im Rahmen von deutschen Auslandsoperationen.

Genauso vermisst man die Angabe, dass sich allein in den ersten vier Regie-rungsjahren die jährlichen Zusatzausgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr von rund 186 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro verachtfacht haben. Auch fehlt der Bilanz die Meldung, dass nach Geheimdienstkreisen bisher bis zu zwölf Bundes-wehrsoldaten des unter strikter Geheimhaltung operierenden "Kommandos Spezialkräfte" (KSK) in Afghanistan im Kampfeinsatz gefallen sein sollen. Doch beginnen wir von vorn.

Von der reinen Landesverteidigung zu weltweit operierenden Eingreiftruppen

Was sich nach nur sechs Monaten rot-grüner Regierungstätigkeit zwischen dem 24. März und 10. Juni 1999 ereignete, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Erst-mals seit 1945 führen die Deutschen wieder Krieg. Bar jeder völkerrechtlichen Legitimation, ohne UN-Mandat und ohne offizielle Kriegserklärung bombardieren Tornados der Bundeswehr Städte und Dörfer im damaligen Jugoslawien.

Der somit unter Rot-Grün zum Abschluss gekommene Paradigmenwechsel deutscher Außenpolitik besitzt zwei unterschiedliche Ausprägungen, die letztlich nur zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Erstens: Das Grundgesetz schreibt in seinen Artikeln 87a und 155a bindend vor, deutsche Streitkräfte nur zur Territorialverteidigung (einschließlich der Bündnisverteidigung) einzusetzen, und Art. 26 GG verbietet alle Handlungen die einen "Angriffskrieg" vorbereiten. Mit Einsätzen wie dem im Rahmen des NATO-Krieges gegen Jugoslawien brach die rot-grüne Bundesregierung folglich einen aus den Erfahrungen mit dem Zweiten Weltkrieg resultierenden Grundsatz.

Der zweite Aspekt des bereits unter der Vorgängerregierung eingeleiteten, und mit den Luftangriffen auf Ex-Jugoslawien konkretisierten Paradigmenwechsels deutscher Außenpolitik ist in den Begründungsstrategien zu sehen. Hatte 1995 der damalige Bundesaußenminister Klaus Kinkel (FDP) die Entsendung von Bundeswehrsoldaten und Tornados zur Luftaufklärung im Rahmen des NATO-Einsatzes in Bosnien als "zutiefst humanitäre Maßnahme" bezeichnet, ist auch deren Verwendung im Frühjahr 1999 zur Bombardierung des Kosovo aus vermeintlich "humanitären Gründen notwendig" geworden.

Und damit schließt sich bereits der Kreis: Wegen mangelnder Rechtsgrundlagen werden fortan angebliche humanitäre Gründe ins Feld geführt, um die Umbildung der Bundeswehr von einer Armee zur Landesverteidigung hin zur weltweit einsetzbaren Interventionstruppe zu rechtfertigen. "Dass unsere Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt wird, wird mittlerweile kaum noch bezweifelt", bestätigte Verteidigungsminister Struck zuletzt sich selbst in einer Rede auf der Konferenz IMPULSE 21 am 13. Juni 2005 in Berlin.

Zusammenfassend kann bereits an dieser Stelle konstatiert werden, dass der unter der Kohlregierung sowohl rhetorisch, als auch theoretisch vorgelegte Richtungs-wechsel bereits in den ersten Amtsmonaten Schröders seinen Ausdruck in handfesten Tatsachen fand.

Bereits ganz selbstbewusst klingt dies nun sieben Jahre später auf der Homepage der Bundeswehr: "Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömm-liche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff."

Dieser Satz entstammt den von Verteidigungsminister Struck am 21. Mai 2003 gezeichneten "neuen verteidigungspolitischen Richtlinien". Darin erhält das ver-änderte Selbstbewusstsein deutscher Außenpolitik seine Legitimationsgrundlage: "Dementsprechend lässt sich Verteidigung geografisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist", heißt es in dem Papier. Und weiter: "Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art eines Einsatzes. Die Notwendigkeit für eine Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Operationen kann sich weltweit und mit geringem zeitlichem Vorlauf ergeben und das gesamte Einsatzspektrum bis hin zu Operationen mit hoher Intensität umfassen."

Die "starke Truppe" innerhalb von EU und NATO

Eine Bundeswehr, die den so neu formulierten Erfordernissen gerecht werden will, bedarf einer anderen Ausrüstung und Bewaffnung, als eine zum Zwecke der Landesverteidigung. In dieser Logik wurden von der rot-grünen Bundesregierung solche Beschaffungsmaßnahmen vorrangig behandelt, welche die Bundeswehr flexibler und schlagkräftiger machen, sowie ihren Aktionsradius erweitern sollen. Aber auch hinsichtlich ihrer personellen Aufstellung sind große Umstruktu-rierungen geplant und teils bereits abgeschlossen.

Strucks Pläne sehen vor, von 2006 bis 2010 die Bundeswehr so radikal umzu-bauen, wie noch nie. Eine neue Offensivkraft soll sie durch die Aufteilung in drei völlig neue Kategorien erhalten: in so genannte Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte. Die 35.000-Mann zählenden "Eingreifkräfte" sind dann Hightech-Soldaten aller drei Teilstreitkräfte (Heer, Marine und Luftwaffe) mit entsprechender Ausrüstung für die schnellen Eingreiftruppen von EU und NATO.

Insgesamt zählen 70.000 Mann zu den "Stabilisierungskräften". Sie sind für längerfristige Einsätze vorgesehen, beispielsweise im Rahmen von KFOR, SFOR und ISAF. Außerdem sollen ca.147.500 Soldaten, inklusive 40.000 Soldatinnen und Soldaten in der Ausbildung, sowie ziviles Personal die "Unterstützungskräfte" bilden.

Schon jetzt ist Deutschland das Land, das die meisten Soldaten in NATO- und EU-geführten Militäreinsätzen stellt. Jüngste Äußerungen Strucks belegen das. Mitte Juni sagte er: "Darüber hinaus ist Deutschland mit mehr als 5000 Soldatinnen und Soldaten an Einsätzen der NATO beteiligt. Das ist der mit Abstand größte Beitrag unter allen NATO-Mitgliedern."

EU-Eingreiftruppe

Laut Beschluss vom November 2000, wird sich die Bundeswehr an der schnellen Eingreiftruppe der EU beteiligen, die weltweit einsetzbar sein soll. Mit 18.000 Bundeswehrsoldaten stellt die rot-grüne Bundeswehr das größte nationale Kontingent. Das Profil dieser insgesamt 80.000 Mann starken Eingreiftruppe wird es sein, binnen 60 Tagen bis zu 400 Flugzeuge und 100 Schiffe an jeden Ort der Erde verlegen zu können.

Battle Groups

Darüber hinaus plant die EU die Bereitstellung von sogenannten Einsatzgruppen ("Battle Groups") in der Größenordnung von 1.500 Soldaten, die innerhalb einer Reaktionszeit von 15 Tagen eigenständig eingesetzt werden sollen.

Ab 2007 wird Deutschland zusammen mit den Niederlanden unter Beteiligung von Finnland eine Battle Group bilden. Ab Mitte 2008 wird die Deutsch-Französische Brigade den Kern einer weiteren gemeinsamen Battle Group bilden, an der sich voraussichtlich auch Belgien, Luxemburg und Spanien beteiligen werden. Polen hat seine Bereitschaft signalisiert, ab 2009 die Führung einer Battle Group mit deutscher, lettischer und slowakischer Beteiligung zu übernehmen. An einer vierten Battle Group wird sich Deutschland zusammen mit Österreich und Tschechien beteiligen.

Schnelle Eingreiftruppe der NATO

Zudem hat sich die rot-grüne Bundesregierung im November 2002 bereit erklärt, sich an der von den USA vorgeschlagenen 21.000 Mann starken Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force, NRF) zu beteiligen, die außerhalb des NATO-Gebiets im Namen der Terroristenjagd oder des angeblichen Kampfes gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen binnen 5 bis 30 Tagen einsatzfähig sein soll.

Das erste Kontingent von 9.000 Mann ist bereits einsatzfähig. Die Bundeswehr wird sich daran mit jeweils unterschiedlich großen Truppenanteilen beteiligen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es 4000 deutsche Soldaten des Deutsch-Niederländischen Korps, im zweiten Halbjahr sind es 1800 Soldaten. Im ersten Halbjahr 2006 werden es 2600 Mann sein und im zweiten Halbjahr rund 5000. Bis Herbst 2006 soll die NRF voll aufgebaut sein. 5000 Soldaten der Bundeswehr stellen auch daran einen überproportionalen Anteil.

Die Beteiligung an den NATO-Interventionsstreitkräfte und denjenigen der EU ist aufeinander abgestimmt. Auf diese Feststellung legt Verteidigungsminister Struck viel Wert.

"Enduring Freedom" am Horn von Akfrika

Besonderes Augenmerk bei der Betrachtung der Auslandseinsätze der Bundeswehr ist auf die Beteiligung an der so genannten Operation "enduring freedom" zu richten, die als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 und auf Grund deren Bewertung durch die NATO-Staaten als Angriff im Sinne der Beistandsverpflichtung der Artikels 5 des Nordatlantikvertrages, durchgeführt wird. Wichtig hierbei ist herauszustellen, dass es sich um keine NATO-Operation handelt, sondern um eine Operation des Central Command der USA. Auch wenn sich die Bundesregierung auf den NATO-Bündnisfall beruft, so wurde dieser lediglich erklärt, hatte aber keine praktische Bedeutung mehr.

Am 16. November 2001 stimmte der Bundestag mit Ausnahme der PDS-Fraktion dem Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf die Terroranschläge in den USA in fälschlicher Berufung auf Artikel 51 der UN-Charta und Artikel 4 des NATO-Vertrages zu. Dieser Einsatz beinhaltet die Entsendung von Truppen und Schiffen an das Horn von Afrika, sowie den geheim gehaltenen Einsatz von ca. 100 Soldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK).

Kommando Spezialkräfte (KSK)

Jürgen Rose, Oberstleutnant der Bundeswehr verwendete den Begriff "Kommando Spezialkiller" (Freitag 29, 22.07.2005) für das Kommando Spezialkräfte (KSK), mit Standort im schwäbischen Calw. Weder dessen genauer Auftrag beim laufenden Einsatz in Afghanistan ist bekannt, noch der genaue Umfang, das exakte Einsatzgebiet oder die Zahl der gefallenen Soldaten. Und die gibt es laut dem Online-Magazin german-foreign-policy.com unter Berufung auf Geheim-dienstkreise bereits.

Gegenüber dem Stern (7.7.2005) berichteten die in Afghanistan stationierten KSK-Soldaten, dass der Einsatz in Afghanistan "aufs Ausschalten von Hochwertzielen im Drogengeschäft hinaus läuft." Also gezielte Tötungen von vermutlichen Drogenhändlern: "Wir sollen die Drahtzieher ausschalten, eliminieren." Seit Mai 2005 ist bekannt, daß KSK-Kommandos bei ihrem Einsatz im Südosten Afghanistans in begrenztem Umfang über direkte Kampfhandlungen ("direct action") selbst entscheiden können.

Trainiert wurde der Einsatz im KSK-Ausbildungslager in Calw. Zur Ausrichtung der trainierten "direct action" urteilte einer der KSK-Soldaten gegenüber dem Stern: "und zwar die dreckigen Varianten: Mehrere Trupps landen verdeckt, überfallen mit großer Feuerkraft den Feind – kurz gucken, eliminieren." Bundeswehrsoldaten üben Attentate, neudeutsch "Assassinationen" – und führen diese wahrscheinlich auch durch.

Das Töten auf puren Verdacht, in der Regel wohl auf Denunziation und Gerüchte hin, widerspricht nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch internationalem Recht. Die Genfer Konvention (Artikel 3) regelt klar: "Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, ... sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden ... Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten: a.) Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art ... d.) Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmäßig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet."

Dieser Schutz vor willkürlichen Hinrichtungen gilt übrigens völlig unabhängig davon, ob es sich um mutmaßliche Drogenkriminelle oder um mutmaßliche Terroristen handelt. Da allerdings der Kampf gegen Drogenkriminalität nicht vom Mandat des Bundestags gedeckt ist, scheint sich die Praxis einzuspielen, Drogenhandel mit Terrorismus gleichzusetzen.

Der Bundestagsbeschluss vom 17.11.2001 begrenzt aber die Aufgabe auf Terrorbekämpfung: "Ziel ist es, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zunehmen und vor Gericht zu stellen". Wie überall, wo der "Anti-Terror-Krieg" mit dem "Anti-Drogen-Krieg" zusammenfällt, wird es nachträglich immer so dargestellt werden können, dass erschossene Drogendealer hinterher auch immer Terroristen waren.

Die bedeutenden Weichenstellungen in der rot-grünen Außen- und Verteidigungs-politik hat kaum einer besser umschrieben, als Kanzler Schröder mit den Worten von der "Enttabuisierung des Militärischen".

Quelle: www.ngo-online.de, 6. September 2005

Washingtons jüngste Drohung

Neue US-Doktrin sieht »präventiven« Einsatz von Nuklearwaffen vor.
Richtlinie könnte bei Vorgehen gegen Iran zum Tragen kommen


Trotz aller Proteste im In- und Ausland hält die Regierung von George Bush an ihren Plänen zum »präventiven« Einsatz von Nuklearwaffen fest. Nach einem Bericht der Washington Post vom Sonntag hat das Pentagon im Rahmen der neuen »Doktrin für verbundene Nuklearoperationen« seine atomaren Einsatz-pläne der Präventivkriegsstrategie von Präsident Bush angepaßt. Das hat zu der paradoxen Situation geführt, daß die Bush-Administration einerseits die iranische Regierung mit Kriegsdrohungen dazu zwingen will, ihr vom Nichtweiterver-breitungsvertrag garantiertes Recht auf friedliche Nutzung der Atomkraft aufzugeben, während sie selbst in flagranter Weise gegen diesen Vertrag verstößt. Der Atomwaffensperrvertrag verbietet den existierenden Nuklearmächten ausdrücklich die Bedrohung anderer Staaten mit Kernwaffen.

Die Nukleardoktrin des Pentagon definiert die Bedingungen und legt die Prozedu-ren fest, unter denen die Kommandeure der Streitkräfte vom US-Präsidenten die Einsatzfreigabe von Nuklearwaffen verlangen können. Obwohl sich die USA auch nach Ende des Kalten Krieges stets das Recht auf Ersteinsatz von Nuklearwaffen vorbehalten hatten, sollte deren Einsatz nach bisher geltender Doktrin nur im Rahmen von bereits laufenden konventionellen Kampfhandlungen erfolgen. Im Ernstfall die Intensität des Krieges durch den Einsatz von Nuklearwaffen nach oben oder nach unten fahren zu können, war z.B. während des Kalten Kriegs ein fester Bestandteil der US-Doktrin, die damals vom Pentagon unter dem Euphemismus der »kontrollierten Eskalation« auch in der NATO durchgesetzt wurde. Weil die Washingtoner Strategen im Gegensatz zu ihren sowjetischen Kollegen davon ausgingen, daß die nukleare Eskalation »kontrolliert« werden könnte, war diese Doktrin eine Bedrohung an sich. Aber nun will Präsident George W. Bush noch eins draufsetzen.

Laut Washington Post hat das Pentagon unter Federführung von General Richard B. Myers, Vorsitzender der Vereinigten Stabschefs, in den letzten Jahren die US-Nuklearwaffendoktrin überarbeitet, um sie mit der Präventivkriegsstrategie kompatibel zu machen, die Bush im Dezember 2002 zum ersten Mal vorgestellt hatte. Der Entwurf der neuen Doktrin muß nur noch von US-Verteidigungs-minister Donald Rumsfeld abgesegnet werden. Kern ist, das die US-Spitzenmilitärs den Präsidenten um die Freigabe von Nuklearwaffen bitten können, um einem vermuteten bzw. geplanten Angriff mit Massenvernichtungswaffen auf die USA zuvorzukommen. Da der amerikanische Angriffskrieg gegen Irak unter Zugrunde-legung der gleichen Kriterien geführt wurde, ist klar, daß diese jüngste Bedro-hung der Welt durch US-Massenvernichtungswaffen keine Fiktion ist. Zudem enthält die neue US-Doktrin eine Option, die auf den aktuellen Konflikt Washingtons mit Teheran zugeschnitten zu sein scheint: Nämlich den »präven-tiven« Einsatz von Nuklearwaffen, um angebliche Bestände von biologischen, chemischen und nuklearen Waffen in sogenannte Schurkenstaaten zu zerstören.

Rainer Rupp

junge Welt vom 12.9.2005

Sitzblockaden sind keine Nötigung

Freispruch für Aktivisten der Friedensbewegung, die vor der Rhein-Main-Airbase an Aktionen der Kampagne »resist the war« gegen den Irak-Krieg teilgenommen hatten

Als einen »Erfolg für alle, die an gewaltfreien Sitzblockaden gegen den Irak-Krieg teilgenommen haben«, werten das Komitee für Grundrechte und Demokratie und das Netzwerk Friedenskooperative das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Das OLG sprach am Freitag vier Aktivisten der Friedensbewegung vom Vorwurf der Nötigung frei.

Das Urteil ist der vorläufige Abschluß einer Prozeßserie gegen Personen, die vor der Rhein-Main-Airbase, dem vom US-Militär genutzten Teil des Frankfurter Flughafen, während des völkerrechtswidrigen Irak-Krieges im März 2003 teilgenommen hatten. Nach mehreren derartigen Aktionen vor den Toren der bedeutendsten Drehscheibe in der BRD für militärischen Nachschub der US-Armee im Vorfeld und während des Irak-Kriegs, waren Dutzende Aktivisten wegen Nötigung angeklagt worden.

Nach Ansicht des OLG waren die Kriterien des Nötigungsparagraphen aber nicht erfüllt. Es liege auch keine Verwerflichkeit vor, was Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen wäre. Während die Angeklagten in der ersten Instanz noch wegen Nötigung verurteilt worden waren, hatte sie das Frankfurter Landgericht (LG) freigesprochen.

Gegen diese Freisprüche war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Ein Wermutstropfen bleibt: Friedensaktivisten, die sich an den Blockadeaktionen beteiligt hatten, wurden in der Vergangenheit wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldbuße verurteilt. Dagegen hatte ein Betroffener ebenfalls Widerspruch eingelegt. Doch die inhaltliche Debatte über diese Revision verweigerte das OLG, indem es das Verfahren abtrennte und sie sieben Tage vor der gestrigen Hauptverhandlung ohne mündliche Verhandlung verwarf.

Die von zahlreichen Organisationen und Gruppen der Friedensbewegung getragene Kampagne »resist the war«, die die Airbase-Blockaden gegen den Irak-Krieg mit initiiert hatte, bewertet das endgültige Scheitern des Nötigungs-vorwurfs als großen politischen Erfolg für die Friedensbewegung. Für Martin Singe ist die Verweigerung einer Revision in Sachen Verstoßes gegen das Ver-sammlungsgesetz jedoch ein großes Ärgernis. Schließlich wäre es hier möglich gewesen, so der Prozeßbeobachter, durch die Geltendmachung der Rechtferti-gungsgründe für die Teilnahme an Aktionen zivilen Ungehorsams »die Völker-rechtswidrigkeit des Irak-Krieges und die grundgesetzwidrige Unterstützung dieses Krieges durch die Bundesregierung« zu thematisieren. Sein Fazit: »Vor dieser Debatte scheuen die Gerichte bis heute zurück und schützen damit das rechtswidrige Handeln der Bundesregierung«.

Tim Neumann

junge Welt vom 10.9.2005

Völkerrecht gebrochen

Bundesverwaltungsgericht verurteilt Unterstützung der
Bundesregierung des Irak-Krieges als rechtswidrig


Die Bundesregierung hat mit der Unterstützung des Irak-Krieges das Völkerrecht verletzt. Entsprechende Vorwürfe aus der Friedensbewegung sind nun vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich bestätigt worden. Die Leipziger Richter legten in dieser Woche die schriftliche Begründung zu einem bereits im Juni ergangenen Urteil vor. Darin werden hinsichtlich des Krieges und der deutschen Unterstützungsleistungen »gravierende rechtliche Bedenken« geäußert.

Zweigleisig gefahren

Vor knapp drei Jahren, mitten im letzten Bundestagswahlkampf, hatte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) öffentlich gegen den Kriegskurs der USA gestellt und eine deutsche Beteiligung am Irak-Krieg ausgeschlossen. »Für Abenteuer stehen wir nicht zur Verfügung«, erklärte Schröder. Tatsächlich ist die Bundesregierung zweigleisig gefahren: Auf diplomatischem Parkett agierte sie gegen die Kriegsvorbereitungen der USA und Großbritanniens, in der Sache gewährte sie uneingeschränkte Unterstützung, ausgenommen die direkte Entsendung eigener Soldaten. Die USA erhielten ungehinderte Überflugs- und Transitrechte im Bundesgebiet bzw. dem deutschen Luftraum; Kriegsgerät und Mannschaften wurden in Deutschland umgeladen und in Richtung Kriegs-schauplatz weitertransportiert. US-Truppen trainierten auf dem Übungsplatz in Grafenwöhr den Einsatz im Irak. Damit die Kriegsvorbereitungen reibungslos vonstatten gehen konnten, bezogen 7000 Bundeswehrsoldaten Wachposten vor amerikanischen Kasernen. In Kuwait standen Spürpanzer des Typs »Fuchs« der »Koalition der Willigen« zur Verfügung. Schließlich flogen deutsche Besatzungs-mitglieder weiterhin an Bord der AWACS-Aufklärungsflugzeuge der NATO mit, die von der Türkei aus den irakischen Luftraum ausspähten.

Die Friedensbewegung sah in diesen Maßnahmen einen Verstoß gegen Völkerrecht und Grundgesetz. In einem Aufruf an Soldaten der Bundeswehr wurden diese aufgefordert, »sich allen Befehlen zu widersetzen, deren Umsetzung der Vorbereitung oder Führung eines Krieges gegen den Irak dienen«. Ein Major, der genau dies tat, wurde wegen Ungehorsams degradiert und zog dagegen vors Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat jetzt die Position der Friedensbewegung bestätigt. An der Entscheidung war unter anderem auch Richter Dieter Deisenroth beteiligt, der als Vorstandsmitglied der »Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen« schon Ende 2002 in einem Gutachten erklärt hatte, völkerrechtswidrig handle »nicht nur der Aggressor, sondern auch derjenige Staat, der einem Aggressor hilft«.

Im Urteil ist ausdrücklich festgehalten, daß es für den Irak-Krieg keine völker-rechtliche Grundlage gegeben hat. In bezug auf die Bundesrepublik weisen die Richter die Behauptung zurück, Deutschland sei ein neutraler Staat gewesen – ein solcher hätte nämlich die völkerrechtliche Verpflichtung, »jede Verletzung seiner Neutralität, wenn nötig mit Gewalt, zurückzuweisen«. Die Bundesregierung habe aber mit ihren Unterstützungsleistungen geradezu den Zweck verfolgt, »das militärische Vorgehen der USA und des UK zu erleichtern oder gar zu fördern«, schreiben die Richter.

Das von der Bundesregierung bemühte Argument, Deutschland sei nur seinen Verpflichtungen als NATO-Mitglied nachgekommen, läßt das Gericht nicht gel-ten. Es gebe keine Verpflichtung, »entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unter-stützen«. Während sich offizielle Stellen mit Kommentaren zu dem Urteil zurückhalten, stößt es bei Friedensgruppen auf große Resonanz. Ralf Siemens von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär sieht das Bemühen der SPD, sich auch in diesem Wahlkampf als »Friedenspartei« aufzuführen, durch das Urteil konterkariert. Die Friedensbewegung habe einen Anstoß erhalten, das Augenmerk nicht nur auf die USA zu richten, sondern »das Agieren der Bundeswehr verstärkt zu beobachten«.

Schallende Ohrfeige

Damit, daß beim nächsten völkerrechtswidrigen Krieg Soldaten in Massen rebellieren und sich auf den jetzt geschaffenen Präzedenzfall berufen, ist aller-dings nicht zu rechnen. Das Urteil beschränkt die Straffreiheit soldatischen Ungehorsams auf das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bzw. eines Verstoßes gegen das Völkerrecht. So wie auch heute noch jeder Kriegsdienstverweigerer erst anerkannt wird, wenn er eine ausführliche »Gewissensbegründung« vorgelegt hat, so – und noch viel strenger – müssen auch Berufssoldaten ihren Vorgesetzten bzw. im Streitfall den Gerichten ihre Gewissensnöte darlegen. Die Zahl derjenigen Soldaten, die das Ideal des Bundesverwaltungsgerichts vom »mitdenkenden Gehorsam« erfüllen, ist ohnehin verschwindend gering. Diejenigen Bundeswehr-soldaten, die noch Landesverteidigung an der Elbe statt am Hindukusch gelernt haben, sind in den vergangenen 15 Jahren durch eine neue Generation ver-drängt worden, die »einsatznah« ausgebildet wurde.

Das Urteil ist nicht nur für die Bundesregierung eine schallende Ohrfeige, sondern auch für den Generalbundesanwalt. Dieser hatte im März 2003 eine Strafanzeige der PDS gegen den Bundeskanzler »wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges« nicht angenommen. Es liege fern, hatte er damals geschrieben, »bloße Duldungs- oder Unterlassungshandlungen unter dem Begriff der Kriegsbeteiligung zu subsumieren«. Nachdem nun ein Bundesgericht das Verhal-ten der Bundesregierung klipp und klar als Beihilfe zum Völkerrechtsbruch dekla-riert hat, darf man gespannt sein, mit welcher Begründung der Generalbun-desanwalt die nächsten Anzeigen gegen führende Politiker zurückweisen wird.

Frank Brendle

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Das Fallbeispiel: Bundeswehrmajor Florian Pfaff

Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich auf den Fall eines Bundeswehrmajors, der seinen Vorgesetzten unmittelbar nach Beginn des Krieges gegen den Irak mitgeteilt hatte, er halte den Krieg für völkerrechtswidrig und werde keine Befehle befolgen, die eine Unterstützung des Krieges darstellen. Der damals 46jährige Florian Pfaff war mit der Entwicklung einer Software beschäftigt, mit der in der Bundeswehr künftig der gesamte Materialbereich gemanagt werden soll. Der Major, der der kritischen Soldatenvereinigung Darmstädter Signal angehört, erklärte gegenüber der DFG-VK-Zeitschrift ZivilCourage: »Wenn ich dieses Projekt weiter betreut hätte, wäre ich an absolut allem beteiligt gewesen, auch an der Bewachung der US-Kasernen oder den AWACS-Einsätzen. Damit wäre ich indirekt am Krieg beteiligt gewesen.«

Weil sein Kommandeur ihm keine anderweitige Tätigkeit zuweisen wollte, verweigerte Pfaff den weiteren Dienst. Er berief sich dabei auf das Soldatengesetz, demzufolge Befehle, die sich gegen das Völkerrecht richten, nicht ausgeführt werden dürfen.

Später wurde gegen den Major ein Disziplinarverfahren wegen Ungehorsams eingeleitet. Ein Truppendienstgericht degradierte ihn im Februar 2004 zum Hauptmann. Der Militärrichter behauptete, daß Pfaffs Tätigkeit in keiner Weise eine Unterstützung des US-Krieges darstelle. Außerdem leide die Funktions-fähigkeit der Armee, wenn die »Bereitschaft zum Gehorsam« fehle.

Gegen dieses Urteil legte Pfaff Berufung ein – genauso wie der Wehrdisziplinar-anwalt, der dem unbequemen Offizier vorwarf, »gegen soldatische Kernpflichten« verstoßen zu haben, und seine »Entfernung aus dem Dienstverhältnis« forderte.

Der zweite Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes gab Pfaff nun in vollem Umfang Recht. Die Richter betonten, die Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam ende dort, wo sein Gewissen die Ausführung eines Befehls verbiete. Auch Befehle, die sich gegen die Menschenwürde oder das Völkerrecht richteten, bräuchten nicht befolgt zu werden.

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Dokumentiert: »Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt«

* Die wichtigsten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zum völker-rechtswidrigen Charakter des Irak-Krieges und seiner Unterstützung durch die Bundesregierung:

Gegen den am 20. März 2003 von den USA und vom Vereinigten Königreich (UK) begonnenen Krieg gegen den Irak bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht. Für den Krieg konnten sich die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates noch auf das in Art. 51 UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen (...)

Rechtlich unverbindlich ist (...) ein Befehl, dessen Erteilung oder Ausführung als Handlung zu qualifizieren ist, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen wird, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (...)

Ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot kann nicht ohne weiteres deshalb verneint werden, weil die Regierung der Bundesrepublik Deutschland öffentlich wiederholt zum Ausdruck gebracht hatte, »daß sich deutsche Soldaten an Kampfhandlungen nicht beteiligen werden.« Die Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Militäraktion kann nicht nur durch ein Tun oder (...) durch Unterlassen begangen werden. Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt.

Der neutrale Staat ist völkerrechtlich gehalten, jede Verletzung seiner Neutra-lität, wenn nötig mit Gewalt, zurückzuweisen (...) Streitkräfte einer Konflikt-partei, die sich auf dem Gebiet des »neutralen Staates« befinden, sind daran zu hindern, an den Kampfhandlungen teilzunehmen (...)

Weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut noch andere NATO-Abkom-men sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen. Was gegen die UN-Charta verstößt, kann und darf die NATO nicht beschließen und durchführen. (...)

Es bestehen gegen mehrere (...) festgestellte Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der USA und des UK im Zusammenhang mit dem (...) Krieg gegen den Irak gravierende völkerrechtliche Bedenken. Dies gilt jedenfalls für die Gewährung von Überflugrechten für Militärluftfahrzeuge der USA und des UK, die im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg über das Bundesgebiet hinweg in das Kriegsgebiet in der Golfregion flogen oder von dort zurückkamen. Ebenfalls gilt dies für die Zulassung der Entsendung von Truppen, des Transports von Waffen und militärischen Versorgungsgütern von deutschem Boden aus in das Kriegsgebiet sowie für alle Unternehmungen, die dazu führen konnten, daß das Staatsgebiet Deutschlands als Ausgangspunkt oder »Dreh-scheibe« für gegen den Irak gerichtete militärische Operationen diente. Denn objektiver Sinn und Zweck dieser Maßnahmen war es, das militärische Vorgehen der USA und des UK zu erleichtern oder gar zu fördern. Wegen dieser Zielrichtung bestehen gegen das diesbezügliche Verhalten der Bundesregierung im Hinblick auf das völkerrechtliche Gewaltverbot und die angeführten Bestimmungen des V. Haager Abkommens gravierende völkerrechtliche Bedenken. (...)

* Das Urteil im Wortlaut unter: www.bundesverwaltungsgericht.de

junge Welt vom 10.9.2005
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